Als gewerblicher Verkäufer, der weniger als zehn Personen beschäftigt und der entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. Euro beläuft, sind wir von dienstleistungsbezogenen Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, einschließlich der Pflicht, eine Erklärung zur Barrierefreiheit hinzuzufügen.
